Umfangreiche Studie zur Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane: Der Verantwortung und dem…

Düsseldorf –

Umfangreiche Studie zur Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane: Der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung tragen

Im Rahmen der Reformen des deutschen Corporate Governance-Systems wurden die Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in den letzten Jahren spürbar erhöht. Demgegenüber steht die in Deutschland immer noch weit verbreitete Auffassung, dass die Arbeit von Aufsichtsräten im Wesentlichen ein Ehrenamt darstellt. Vor diesem Hintergrund untersucht eine aktuelle Studie der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“, inwiefern börsennotierte Aktiengesellschaften moderne Systeme der Aufsichtsratsvergütung implementiert haben, welche der gestiegenen Verantwortung der Aufsichtsgremien Rechnung tragen.

Die Studie „Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2008“, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Unter¬nehmensführung (IBU) der Universität Karlsruhe (TH) und dem Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München entstanden ist, untersucht die Praxis der Aufsichtsratsvergütung in deutschen Prime Standard-Unternehmen in den Jahren 2005 bis 2007. Die Autoren Jörn Andreas (IBU), Dr. Marc Steffen Rapp (CEFS) und Dr. Michael Wolff (IBU) konstatieren darin, dass die Vergütungsstrukturen in vielen Unternehmen oft im Gegensatz zur Bedeutung und Verantwortung von Aufsichtsratsmitgliedern stehen. Es sei bisher nicht umfassend gelungen, rechtliche Anforderungen mit ökonomisch sinnvollen Instrumenten so zu verbinden, dass eine bestmögliche Unterstützung der Aufsichts¬ratsfunktionen erreicht werde. „Bereits den allgemein anerkannten Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird in vielen Fällen nicht entsprochen,“ heißt es in der Studie.

Um dies zu ändern, sollten sich die Bezüge stärker an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang orientieren. Mit monatlichen Pro-Kopf-Gesamtbezügen von maximal rund 2.250 EUR in der Hälfte der beobachteten Unternehmen sei die Vergütung „nicht angemessen“. Nachholbedarf sehen die Wissenschaftler auch beim Thema Transparenz. Zwar hätten bis 2007 nunmehr 71 Prozent der Unternehmen einen individualisierten Ausweis der Vergütungen eingeführt, was im Vergleich zum Beginn des Untersuchungszeitraums 2005 einem spürbaren Anstieg entspreche. Allerdings gliederten 2007 weiterhin zwölf Prozent der Unternehmen die Gesamtvergütung nicht in ihre Einzelkomponenten auf und kämen damit gerade einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen nach, kritisieren die Autoren der Studie.

Über die Studie
Die Untersuchung ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten des Instituts für Unter¬nehmensführung (IBU) der Universität Karlsruhe (TH) und des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) der Technischen Universität München zum Themenkomplex Corporate Governance. Mit 330 ausgewerteten Unternehmen ist dies eine der bisher umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung. Weitere Informationen zur Studie finden sich unter www.fachverlag-shop.de .

Schwerpunkt
Im Fokus der Analyse stehen die beiden grundsätzlichen Gestaltungsdimensionen der Aufsichtsratsvergütung: Struktur und Höhe der gewährten Bezüge. Durch die erhöhten Offenlegungspflichten konnten erfolgsunabhängige und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten umfassend erfasst und analysiert werden. Eine Berücksichtigung finden u. a. Sitzungsgelder, sonstige Zahlungen (insb. geldwerte Leistungen) sowie kurz- und langfristig erfolgsorientierte Vergütungen.

Umfang und Bezugsmöglichkeit
Die Studie stellt mit durchschnittlich 330 analysierten Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2007 eine der umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung in Deutschland dar. Dabei werden grundsätzlich die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelisteten deutschen Unternehmen analysiert, sodass die größten börsennotierten Unternehmen erfasst werden; u. a. werden dadurch die Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDax, d. h. der vier wichtigsten Börsenindices in Deutschland, berücksichtigt.

Ein Inhaltsverzeichnis zum Download finden Sie im Internet unter www.fachverlag-shop.de . Dort kann die vollständige Studie bezogen werden.

Kontakt:
Dr. Annette Fuhr
Tel.: 0211.887-1448
Fax 0211. 887 97-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

Düsseldorf

Umfangreiche Studie zur Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane: Der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung tragen

Im Rahmen der Reformen des deutschen Corporate Governance-Systems wurden die Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in den letzten Jahren spürbar erhöht. Demgegenüber steht die in Deutschland immer noch weit verbreitete Auffassung, dass die Arbeit von Aufsichtsräten im Wesentlichen ein Ehrenamt darstellt. Vor diesem Hintergrund untersucht eine aktuelle Studie der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“, inwiefern börsennotierte Aktiengesellschaften moderne Systeme der Aufsichtsratsvergütung implementiert haben, welche der gestiegenen Verantwortung der Aufsichtsgremien Rechnung tragen.

Die Studie „Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2008“, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Unter¬nehmensführung (IBU) der Universität Karlsruhe (TH) und dem Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München entstanden ist, untersucht die Praxis der Aufsichtsratsvergütung in deutschen Prime Standard-Unternehmen in den Jahren 2005 bis 2007. Die Autoren Jörn Andreas (IBU), Dr. Marc Steffen Rapp (CEFS) und Dr. Michael Wolff (IBU) konstatieren darin, dass die Vergütungsstrukturen in vielen Unternehmen oft im Gegensatz zur Bedeutung und Verantwortung von Aufsichtsratsmitgliedern stehen. Es sei bisher nicht umfassend gelungen, rechtliche Anforderungen mit ökonomisch sinnvollen Instrumenten so zu verbinden, dass eine bestmögliche Unterstützung der Aufsichts¬ratsfunktionen erreicht werde. „Bereits den allgemein anerkannten Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird in vielen Fällen nicht entsprochen,“ heißt es in der Studie.

Um dies zu ändern, sollten sich die Bezüge stärker an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang orientieren. Mit monatlichen Pro-Kopf-Gesamtbezügen von maximal rund 2.250 EUR in der Hälfte der beobachteten Unternehmen sei die Vergütung „nicht angemessen“. Nachholbedarf sehen die Wissenschaftler auch beim Thema Transparenz. Zwar hätten bis 2007 nunmehr 71 Prozent der Unternehmen einen individualisierten Ausweis der Vergütungen eingeführt, was im Vergleich zum Beginn des Untersuchungszeitraums 2005 einem spürbaren Anstieg entspreche. Allerdings gliederten 2007 weiterhin zwölf Prozent der Unternehmen die Gesamtvergütung nicht in ihre Einzelkomponenten auf und kämen damit gerade einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen nach, kritisieren die Autoren der Studie.

Über die Studie
Die Untersuchung ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten des Instituts für Unter¬nehmensführung (IBU) der Universität Karlsruhe (TH) und des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) der Technischen Universität München zum Themenkomplex Corporate Governance. Mit 330 ausgewerteten Unternehmen ist dies eine der bisher umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung. Weitere Informationen zur Studie finden sich unter www.fachverlag-shop.de .

Schwerpunkt
Im Fokus der Analyse stehen die beiden grundsätzlichen Gestaltungsdimensionen der Aufsichtsratsvergütung: Struktur und Höhe der gewährten Bezüge. Durch die erhöhten Offenlegungspflichten konnten erfolgsunabhängige und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten umfassend erfasst und analysiert werden. Eine Berücksichtigung finden u. a. Sitzungsgelder, sonstige Zahlungen (insb. geldwerte Leistungen) sowie kurz- und langfristig erfolgsorientierte Vergütungen.

Umfang und Bezugsmöglichkeit
Die Studie stellt mit durchschnittlich 330 analysierten Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2007 eine der umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung in Deutschland dar. Dabei werden grundsätzlich die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelisteten deutschen Unternehmen analysiert, sodass die größten börsennotierten Unternehmen erfasst werden; u. a. werden dadurch die Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDax, d. h. der vier wichtigsten Börsenindices in Deutschland, berücksichtigt.

Ein Inhaltsverzeichnis zum Download finden Sie im Internet unter www.fachverlag-shop.de . Dort kann die vollständige Studie bezogen werden.

Kontakt:
Dr. Annette Fuhr
Tel.: 0211.887-1448
Fax 0211. 887 97-1448
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